Kellerdecke und oberstes Geschoss gehören gedämmt - letzteres ist Pflicht...
Neben den Außenwänden findet der größte Energieverlust über das Dach statt. Das weiß auch der Gesetzgeber und hat daher eine Nachrüstpflicht für die Dämmung von begehbaren, obersten Geschossdecken bis spätestens 31.12.2011 vorgeschrieben. Ob die Dämmung der Decke oder des darüber befindlichen Daches sinnvoller ist, sollte anhand der örtlichen Gegebenheiten entschieden werden. Wir beraten Sie gerne mit unserem breiten Fachwissen bei Wärmedämmung und Energieberatung. Außerdem sind wir auch ein verlässlicher Ansprechpartner wenn es um die Dämmung von Kellerdecken geht. Gerade dort können mit einfachen Mitteln enorme Energiespareffekte erzielt werden. Das sorgt nicht nur für mehr Wohnkomfort sondern auch für warme Füße.
Geringe Heizkosten, warme Füße, gesundes Raumklima!